Die Gemeinde Jennewitz

Dienstsiegel

Der Beitritt Mecklenburgs zum Norddeutschen Bund am 15. Juni 1867 hatte auch zur Folge, dass Mecklenburg sein Rechtssystem anpassen musste. Dabei brauchten die konservativen Kräfte jedoch wenig Angst haben. Vor einer halbwegs modernen Verfassung blieb Mecklenburg bis 1918 meilenweit entfernt. Allerdings wuchs der Druck, eine auf eigenständige Gemeinden basierende Verwaltung auch in den Dörfern einzuführen.

Dies führte erst einmal dazu, dass Dörfer mit Domänen plötzlich in zwei Gemeinden aufgeteilt wurden. Da dies für Jennewitz nicht zutraf, werde ich an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen. Gut dokumentiert ist dieser Aspekt für Brodhagen in der Gemeindechronik von Reddelich (siehe Link in der Randleiste).

Die Erbmühle und Büdnerei wurden augenscheinlich administrativ vom Gut mitverwaltet und der jeweilige Gutspächter automatisch der Bürgermeister von Jennewitz. Ob sich daran zu Zeiten der Weimarer Republik oder der Nazi-Diktatur etwas änderte – ich werde es noch heraus bekommen.

Gründlich geändert hat sich die Gemeindestruktur jedenfalls nach der Kapitulation Deutschlands im II. Weltkrieg, am 8. Mai 1945. Die erste Zeit nach Kriegsende wurde Deutschland mit Befehlen der jeweiligen Besatzungsmacht regiert. Da bildete auch Jennewitz keine Ausnahme.

Der letzte Gutspächter zog es vor, die Toleranzgrenze der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) nicht vor Ort auszutesten und floh in den Westen. Das Dorf war voll mit Kriegsflüchtlingen die ernährt und untergebracht werden mussten. Zur Durchsetzung der SMAD-Befehle setzte der zuständige Kommandant der Roten Armee im Juni 1945 einen Dorfältesten ein, der Quasi die Funktion des Bürgermeisters übernehmen musste.

Eine direkte Reihe der Bürgermeister ist schwer zu recherchieren. Bevor ich mich da an die Arbeit begebe, erst einmal eine Auflistung indirekter Bezüge zu den Bürgermeistern der Gemeinde:

  • Im März 1947 zeichnete die offiziellen Dokumente für die Gemeinde Boldenshagen/Jennewitz der Gemeindevorsteher Böckmann.
  • 1949 zeichnete Herr Böckmann bereits als Bürgermeister der Gemeinde Jennewitz/Hundehagen
  • Im November 1950 zeichnete Herr Schweizer als Bürgermeister der Gemeinde Jennewitz, die zu dem Zeitpunkt alleine im Dienstsiegel stand.
  • Der Dorfwirtschaftsplan 1951 wurde vom Bürgermeister B. Fehlhaber unterzeichnet. Dort sind für die Gemeinde Jennewitz die Ortsteile Boldenshagen, Diedrichshagen und Jennewitz benannt.
  • Am 10. Januar 1955 übergab Bürgermeister Geffke die Amtsgeschäfte an den Kollegen Witt.
  • Am 19. Juni 1957 übergab Bürgermeister Witt die Amtsgeschäfte an den Kollegen Brüssow.
  • 1965 wurden die Orte Wichmannsdorf und Horst der Gemeinde Jennewitz angegliedert.
  • Im März 1966 erscheint Diedrichshagen in den Dokumenten der Gemeinde als Amtssitz. Als Bürgermeister zeichnete Genosse Friedrich Graßmäder.
  • Am 31. Januar 1977 tritt Bürgermeister Friedrich Graßmäder aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurück. Zu seinem Nachfolger wird sein Stellvertreter Helmut Swars berufen.

»Altenhagen, Jennewitz und Schmadebeck wurden am 13. Juni 2004 eingemeindet.« lautet der lapidare Eintrag bei Wikipedia über die Angliederung umliegender Gemeinden an die Stadt Kröpelin. Dabei ging mit diesem Datum eine etwa 140 Jahre währende Ära der Selbstverwaltung zu Ende. Ich möchte jetzt nicht irgend welchen "guten, alten Zeiten" hinterher jammern, aber eine bedeutende Zeitmarke für Jennewitz stellt dieser Verwaltungsakt schon dar.


Artikel aktualisiert am 10.04.2023