1951, Dorfwirtschaftsplan der Gemeinde Jennewitz

Die Einwohner der Gemeinde Jennewitz, mit den Ortsteilen Boldenshagen und Diedrichshagen haben die großen Aufgaben, die ihnen im Fünfjahresplan gestellt worden sind, erkannt und sind zu der Überzeugung gekommen, dass nur durch die Erstellung des Dorfwirtschaftsplanes diese Ver­pflichtungen erfüllt werden können.

I. Demokratisierung der Dörfer.

Politische Aufgaben.

Bildung eines arbeitsfähigen Ausschusses der Nationalen Front:

  • 1. Vorsitzender: Kulturleiter der MAS Klatt – Jennewitz.
  • 2. Vorsitzender: Gemeindevertreter Kollhof – Boldenshagen.
  • 3. Vorsitzender: Neubauer Werner Schweizer – Diedrichshagen.

Aufklärungslokale befinden sich bereits in den einzelnen Ortsteilen, sie sollen jedoch ausgebaut werden. Leiter der Aufklärungslokale sind:

  • in Jennewitz: Gemeindevertreter, Neubauer Kurt Geffke.
  • in Boldenshagen: Rentenempfänger Bernhard Kamper.
  • in Diedrichshagen: Neubauer Fritz Suhrbier.

Jedem Leiter des Aufklärungslokals steht eine Aufklärungsgruppe von fünf Personen zur Verfügung, die vierzehntägig von ihrem Leiter geschult werden. Monatliche Tätigkeitsberichte sind zu geben.

Bildung eines Ortsausschusses der "Kämpfer für den Frieden." Leiter des Ausschusses in:

  • Jennewitz: Neubauer Ernst Lau.
  • Boldenshagen: Landwirt Jürgen Salow.
  • Diedrichshagen: Neubauer Paul Porm.

Konstituierung des "Demokratischen Blocks." Dieser soll sich aus je zwei Mitgliedern der Parteien und Massenorganisationen zusammensetzen. Verantwortlich: SED-Sekretär Geffke – Jennewitz.

Die Gesellschaft der "Deutsch-sowjetischen Freundschaft" hat ihre Arbeit zu aktivieren und monatlich einen Tätigkeitsbericht an den Ortsausschuss der Nationalem Front zu erstatten. In den einzelnen Ortsteilen sind Wohnbezirksgruppen zu bilden. Vorsitzender: Neubauer Rudolf Timpe – Jennewitz.

Die FDJ hat das FDJ-Schuljahr entsprechend den gegebenen Richtlinien durchzuführen und wird hierbei von allen Parteien und Organisationen unterstützt. Verantwortlich: FDJ und die Parteien und Organisationen.

Kulturelle und soziale Aufgaben

Für die kulturelle Betreuung der Einwohner steht der Gesamtgemeinde das Kulturhaus der MAS zur Verfügung. Darüber hinaus soll im Ortsteil Diedrichshagen ein Kulturraum bis 1. April 1951 eingerichtet werden. Verantwortlich: Bürgermeister, Kulturleiter der MAS Klatt.

Für die Gesamtgemeinde wird im Ortsteil Jennewitz eine Gemeinde­schwester-Station für die gesundheitliche Betreuung der Einwohner er­richtet. Verantwortlich: Rat der Gemeinde Jennewitz.

Realisierung des Jugendgesetzes

Für die Gesamtgemeinde wird im Ortsteil Jennewitz ein Sportplatz er­richtet. Verantwortlich: Rat der Gemeinde, FDJ, MAS.

Für die Aufgaben der FDJ und der "Jungen Pioniere" stehen die Kultur­räume der MAS in Jennewitz, der Kulturraum und Schulraum in Diedrichshagen, zur Verfügung.

Die Errichtung eines Kindergartens in den Ortsteilen Jennewitz und Diedrichshagen ist eine dringende Notwendigkeit. Der Rat der Gemeinde wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen.

Ebenso wird die Einrichtung einer Teilgrundschule in Jennewitz als dringend notwendig erachtet. Der Rat der Gemeinde wird beauftragt, die in dieser Angelegenheit bereits am 27. September 1950 gestellten Anträge beim Dezernat Volksbildung des Kreises Rostock umgehend zu wiederholen und das sonst erforderliche zu veranlassen.

II. Wirtschaftliche Aufgaben

Die Struktur der Gemeinde ist folgende:

  • gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche 876,60 ha
  • davon Acker 709,45 ha
  • davon Wiesen und Weiden 161,02 ha

Dieses Land wird bewirtschaftet von insgesamt 102 Bauern davon 84 Neubauern und 18 Altbauern. Diese Betriebe gliedern sich in folgende Betriebsgrößenklassen:

  • 4 Betriebe unter 5 ha
  • 92 Betriebe zwischen 5 und 10 ha
  • 2 Betrieb zwischen 10 und 15 ha
  • 3 Betriebe zwischen 15 und 20 ha
  • 2 Betriebe über 20 ha

Die Friedenshektarerträge wollen wir um fünf Prozent steigern. Die Gemeinde verpflichtet sich, den Viehvermehrungsplan zu erfüllen. Um die Vorkriegserträge zu erreichen und überzuerfüllen werden folgende Maßnahmen von den Bauern der Gemeinden Boldenshagen, Diedrichshagen und Jennewitz vorgenommen. Als Beispielwirtschaften gelten im Ortsteil Jennewitz:

  • Die des Bauern Karl Hübener für die Ackerwirtschaft,
  • des Emanuel Wagner für die Viehwirtschaft und
  • des Gottlieb Gallinat für die Düngerwirtschaft.

Im Ortsteil Diedrichshagen:

  • Die des Bauern Ernst Suhrbier für die Ackerwirtschaft,
  • des Alfred Porm für die Viehwirtschaft und
  • des Paul Harder für die Düngerwirtschaft.

Sowie im Ortsteil Boldenshagen

  • Die des Bauern Ludwig Garve für die Ackerwirtschaft,
  • des Werner Brauer für die Viehwirtschaft und
  • des Paul Brauer für die Düngerwirtschaft.

Als Ortswirtschaftsberater werden vorgeschlagen:

  • Für den Ortsteil Jennewitz Friedrich Cords,
  • für den Ortsteil Diedrichshagen Kurt Hübner und
  • für den Ortsteil Boldenshagen Paul Brauer.

Die Schäl- und Winterfurche wird bei genügender Unterstützung durch die MAS vollständig durchgeführt. Zur Hilfe der anspannungslosen Bauern wird zur Frühjahrsbestellung, zur Herbstbestellung und für die Ernte ein Arbeitsplan erstellt. Darin wird festgelegt, wer für die anspannungslosen Betriebe die Patenschaft übernimmt.

Um das fachliche Niveau zu., erfüllen, wird monatlich eine Versammlung durchgeführt um die Aufgaben für die nächsten vier Wochen festzulegen. Für die Durchführung dieser Versammlungen sind die Dorfwirtschafts­berater verantwortlich. Es sind in den Versammlungen Anwesenheits­listen und Protokolle zu fuhren.

Etwa zwanzig Prozent der Halmfruchtfläche wird mit Zwischenfrucht bestellt. Der VdgB-Vorsitzende in Verbindung mit der Dorfgenossenschaft ist für die Saatgutbeschaffung verantwortlich.

Die Unkraut- und Schädlingsbekämpfung soll in diesem Jahre intensiver durchgeführt werden. Eine Kommission wird diese Aktion laufend über­prüfen. Die Kommission setzt sich wie folgt zusammen:

  • aus Diedrichshagen: Otto Uplegger,
  • aus Boldenshagen: Otto Giermann und
  • aus Jennewitz: Albert Tier.

Die Schule und die Freie Deutsche Jugend werden die Kartoffelkäfer­aktionen in freiwilligen Einsätzen durchführen. Zur Herbst- und Frühjahresaussaat soll und muss nur einwandfreies, gereinigtes sowie ge­beiztes Saatgut verwandt werden. Vorstehenden Beschluss haben die drei verantwortlichen Dorfwirtschaftsberater zu überwachen.

Die Fruchtfolge eines jeden Betriebes wird von den zuständigen Orts­wirtschaftsberatern überprüft. Bei einer unzweckmäßigen wird eine neue aufgestellt.

Zur vorfristigen Erfüllung der Getreideablieferungen bilden die Anbauer der einzelnen Ortsteile Druschgemeinschaften bis zum 1. Juli. Verantwortlich: VdgB.

Brandwachen während der Erntezeit sind zu stellen. Verantwortlich: Bürgermeister.

Jeder Betrieb erstellt für seine Wirtschaft einen Futterplan. Sollte ein Be­trieb dazu nicht in der Lage sein, wird sich der Dorfwirtschaftsberater helfend und beratend zur Verfügung stellen. Ferner wird angestrebt, dass jeder Betrieb nach Möglichkeit ein Strohsilo erstellt, um hiermit eine Futterreserve zu schaffen.

Mitschurinzirkel
Die fortschrittlichsten Bauern der drei Ortsteile werden einen Mitschurinzirkel bilden. Als Leiter des Zirkels wird der landwirtschaftliche Berufs­schullehrer vorgeschlagen. Die Bauern der Saatgutgemeinschaft, Ver­treter der Freien Deutschen Jugend, Mitglieder der Deutsch sowjetischen Freundschaft, der Ortsausschuss der VdgB sowie der FDGB werden diesen Zirkel bilden. Der Berufsschullehrer wird einen Teil des Gartens für diesen Zweck herrichten. Die Gemeinde stellt für diesen Zweck den Acker zur Verfügung.

Wegebesserung und Grabenräumung
Die Verbindungsstraße zwischen Jennewitz und Diedrichshagen wird und muss in Gemeinschaftsarbeit ausgebessert werden. Verantwortlich: Bürgermeister.

Innerhalb der Ortsteile ist für die Räumung der Gräben, sowie Rein­haltung der Straßen und die Streupflicht der Anlieger verantwort­lich. Die Räumung der Gräben hat nach Bedarf zu erfolgen, minde­stens aber bis 1. April und 1. November

Die Begrenzung der Fußwege durch Pfähle erfolgt in Gemeinschafts­arbeit bis zum 1. Oktober.

Sämtliche Gräben der Gemarkung werden einmal im Jahr geräumt und wenn nötig, ausgehoben, die Böschungen planiert, festgestellte Drainageschäden schnellstens behoben.

Holzabfuhr
Die Gespannhalter verpflichten sich, die Holzanfuhren der Auflage ent­sprechend und termingemäß durchzuführen.

Feuerschutz
Die Feuerlöschteiche sind zu säubern, sowie durch Tafel als solche zu kennzeichnen. Verantwortlich: Feuerwehrleiter

Es wird eine Freiwillige Feuerwehr gebildet bis 15. März 1951. Ausbildung durch den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kröpelin. Verantwortlich: Bürgermeister.

Die vorhandenen Feuerlöschgeräte sind zu überprüfen und einsatzbereit zu halten. Verantwortlich: Feuerwehrleiter.

Ortsbeleuchtung
Die Errichtung einer Dorfbeleuchtung in den einzelnen Ortsteilen ist notwendig. Sie soll durch Anbringung von Beleuchtungskörpern an Grundstücken vorgenommen werden. Verantwortlich: Rat der Gemeinde

Schlusssatz
Der Landwirtschaftsausschuss der Gemeinde hat einmal im Monat den Plan zu Überprüfen, d. h. eine Realisierung der Durchführung des Dorfwirt­schaftsplanes zu gewährleisten.

Schließt sich ein Gemeindeangehöriger von dem aufgrund des Dorfwirt­schaftsplanes oder eines sonstigen Beschlusses durchzuführenden Arbeiten ohne Angabe einer Entschuldigung aus, so ist auf der nächsten Gemeindevertretersitzung hierzu Stellung zu nehmen und der Be­treffende sowohl durch öffentlichen Aushang wie auch schriftlich zu einem erneut anzusetzenden Termin zur Leistung von Gemeinschafts­arbeit aufzufordern. Sollte der Betreffende auch dann wieder ohne Grund dieser Aufforderung nicht Folge leisten und die Leistung hartnäckig ver­weigern, so kann evtl. auf Beschluss der Gemeindevertretung dieser durch Verfahren bei der Zwangsvoll­streckung im Verwaltungswege zur Gemeinschaftsarbeit herangezogen werden.

Der vorliegende Dorfwirtschaftsplan der Gemeinde Jennewitz mit den Ortsteilen Boldenshagen, Diedrichshagen und Jennewitz wurde in öffentlicher Dorfversammlung diskutiert, aufgestellt und angenommen. Die Dorfversammlung beschloss, diesen Dorfwirtschaftsplan der Ge­meindevertretung vorzulegen mit dem Antrag, ihn zum Gesetz des Dorfes zu erheben.

gez:
Bürgermeister
Gemeinderat
Vors. Der VdgB
Nationale Front

Letzte Aktualisierung am 28. September 2025