Jennewitz in den Mecklenburgischen Beichtkinderverzeichnissen von 1751

Das Jahr 1751 ist eine Zeitmarke, die in diversen Chroniken der Region sehr oft auftaucht. In dem Jahr, wie auch bereits 1704, ließ die Kirche von ihren Pastoren sogenannte Beichtkinderverzeichnisse erstellen. Dies geschah im Rahmen der Verantwortlichkeit der Kirchenämter für das Standeswesen. Da in diesen Jahren wohl so ziemlich alle Einwohner Mecklenburgs, zumindest im ländlichen Raum, christlich getauft und konfirmiert waren, sind diese Verzeichnisse wie Einwohnerlisten zu sehen. So wurden dort für Jennewitz, das zum Kirchspiel des Städtlein Cröpelin gehörte, 23 Namen aufgelistet, wie die Freileute:

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Jennewitz zur Reformation um 1552

Im Frühjahr 1552 wurde das Doberaner Kloster, als unmittelbare Folge der aufkommenden Kirchenreformation, säkularisiert. Damit fielen alle Klosterbesitztümer, so auch Jennewitz, an den weltlichen Landesherren, den Herzog von Mecklenburg. Dieser gliederte den Neubesitz in sein Domanium ein, was ihm zunächst eine Menge Probleme bescherte.
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Wie wurde Jennewitz Besitz des Klosters Doberan?

Die ganz kurze Antwort lautet, volkstümlich ausgedrückt: »nichts genaues weiß man nicht«. Wo es an Fakten fehlt, lässt es sich prima spekulieren. Auch ich habe mir meine Meinung zu dem Thema längst gebildet. Bekannt ist lediglich, dass Jennewitz als Bojanewitz erstmalig 1192 urkundlich erwähnt worden sein soll. [Quelle: Stadtverwaltung Kröpelin]
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