Jennewitz in den Mecklenburgischen Beichtkinderverzeichnissen von 1751

Das Jahr 1751 ist eine Zeitmarke, die in diversen Chroniken der Region sehr oft auftaucht. In dem Jahr, wie auch bereits 1704, ließ die Kirche von ihren Pastoren sogenannte Beichtkinderverzeichnisse erstellen. Dies geschah im Rahmen der Verantwortlichkeit der Kirchenämter für das Standeswesen. Da in diesen Jahren wohl so ziemlich alle Einwohner Mecklenburgs, zumindest im ländlichen Raum, christlich getauft und konfirmiert waren, sind diese Verzeichnisse wie Einwohnerlisten zu sehen. So wurden dort für Jennewitz, das zum Kirchspiel des Städtlein Cröpelin gehörte, 23 Namen aufgelistet, wie die Freileute:

  • Pensionarius Johann Zarnekow,
  • Förster Elias Ritterburg und
  • Schäfer Jürgen Friedrich Kün

Als Beichtkinder, also die bereits konfirmierten Einwohner stehen dort:

  • im Haus des Pensionarius Joh. Zarnekow: die Ehefrau Maria, der Sohn Adam und die Tochter Maria, der Informator Friedrich Rickmann, der Knecht Christian Wendelborn, die Magd Maria Wulffen und die Jungfer Dan. Lütcke.
  • Im Forsthaus des Försters Elias Ritterburg lebten seine Frau Anna Gerdrut Kaben, Sohn Daniel, Tochter Auguste, Knecht Joch. Behrens, Magd Elisabeth Pentzihnen.
  • Im Schäferhaus des Jürgen Kün lebten seine Frau Emerenzia Künnen, seine Mutter Anna Catharina Rungen und der Knecht Adam Kün.
  • Ferner sind für Jennewitz der Einlieger Johann Westendorff mit Ehefrau Ilsabe Langen, die Witwe Anna Schröders und der Hirte Hans Schorff mit Ehefrau Catharina Schorffen.

Auch wenn die aufgeführten Namen, für sich genommen, wenig aussagen und keine heute in der Region lebenden Nachfahren bekannt sind, erlaubt mir die Liste doch einige Rückschlüsse. So war zur Mitte des 18. Jahrhunderts die Übernahme des Familiennamens des Mannes durch die Ehefrau augenscheinlich nicht obligatorisch. Auch gehörte der Forsthof damals offensichtlich zu Jennewitz. Interessant wäre in dem Zusammenhang zu wissen, ob Hundehagen ein echtes Hagendorf ist. Also ein von Deutschen Siedlern im 13. oder 14. Jahrhundert gegründeter Ort, der erst nach dem Dreißigjährigen Krieg wüst lag. Denkbar wäre auch eine Neugründung zur Abgrenzung von Jennewitz in späteren Jahren.

Neu für mich ist, dass der Gutsschäfer zu den Freileuten gehörte, also nicht Leibeigen war. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung der Schafhaltung im Mecklenburg des 18. Jahrhunderts.

Wie konnten die relativ wenigen Bewohner des Hofes diesen angemessen bewirtschaften? Nun, in diesem Fall gereicht den Jennewitzern zum Vorteil, was in den Chroniken der umliegenden Bauerndörfer oft bejammert wird. Die leibeigenen Bauern, die auf den domanialen Hufen eingesetzt waren, mussten auf den Gutshöfen des Herzogs Hand- und Spanndienste leisten. Mit dienstleistenden Bauern, meistens aus Reddelich, wurde auch in Jennewitz die gesamte Feldwirtschaft bewerkstelligt.

Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass ich für die obigen Angaben keine Folianten aus den Kirchenarchiven gewälzt habe. Diese Arbeit hat mir in den 1970er Jahren ein Namensvetter des Komponisten Franz Schubert abgenommen. Der Autor hat in akribischer Fleißarbeit systematisch die Kirchenregister Norddeutschlands abgeschrieben und in Form von Büchern veröffentlicht. Ein Fundus, an dem kaum ein (Hobby-)Historiker vorbei kommt.


Artikel aktualisiert am 22.08.2023